Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die nachfolgend
aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adventure
Travel.
1. BUCHUNG DER REISE durch Adventure Travel
Eine Reiseanmeldung kann in schriftlicher und mündlicher Form erfolgen
und ist das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrages
zu den in unserer Internetseite angegebenen Bedingungen. Die Reiseverträge
kommen durch die Annahme der Anmeldung durch Adventure Travel zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie erfolgt jedoch in der
Regel durch eine schriftliche Bestätigung von Adventure Travel
nach Vertragsabschluss. Weicht unsere schriftliche Bestätigung
inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von
Sonderwünschen des Kunden, so ist dieses ein neues Angebot von
Adventure Travel gegenüber dem Reisekunden, an welches Adventure
Travel zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses
Angebotes zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt. Zusätzliche
Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der ausdrücklichen Bestätigung durch Adventure Travel. Reisebüros
müssen sich an die Katalogaussagen halten und dürfen darüber
hinaus keine Zugeständnisse machen.
2. ZAHLUNG, BERECHNUNG, REISEUNTERLAGEN
a) Zahlungen dürfen wir nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
i. S. von § 651 k BGB vor Beendigung der Reise entgegennehmen.
b) Mit Vertragsschluss kann eine verhältnismäßig geringe
Anzahlung, die auf den Reisepreis angerechnet wird, bis zur Höhe
von 15 % des Reisepreises verlangt werden.
c) Sollte keine abweichende Vereinbarung getroffen sein, wird die Restzahlung
3 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus
den in Ziffer 4.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.
d) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende
keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung
der Reiseleistungen seitens Adventure Travel.
e) Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger
Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt.
f) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die
von Adventure Travel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekanntgegebenen
Preise. Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Besorgen von Visa,
Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen telegrafische oder telefonische
Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Reisekunden und werden
gesondert in Rechnung gestellt und sind, wenn nicht anders vereinbart,
mit dem Reisepreis zu zahlen. Sicherungsscheingeber für die Adventure
Travel ist:
R&V Versicherung
3. INHALT DES REISEVERTRAGES
Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach den Leistungsbeschreibungen,
dem Internetangebot und der hierauf bezugnehmenden Buchungsbestätigung.
Adventure Travel haftet nicht für Leistungsstörungen bei solchen
Veranstaltungen, die der Reisende sich am Zielort von Reiseleitern,
Agenturen oder Hotels vermitteln lässt.
4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH
ADVENTURE TRAVEL
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von Adventure Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
Adventure Travel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder einen Rücktritt vom Vertrage unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Gegebenenfalls wird Adventure Travel dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Adventure Travel kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen,
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Adventure Travel,
so behält Adventure Travel den Anspruch auf den Reisepreis, muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der
von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reisebeginn, bei Nichterreichen einer mit der
Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und erhält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück,
sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose
Umbuchung innerhalb des Programms von Adventure Travel annimmt.
5. PREISÄNDERUNGEN
Adventure Travel behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann
Adventure Travel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
(1) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Adventure
Travel vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
(2) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann Adventure Travel vom Reisenden verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Adventure Travel erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für Adventure Travel verteuert hat.
d) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Adventure Travel
nicht vorhersehbar waren.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
hat Adventure Travel den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten.
6. ERSATZPERSONEN,
RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON
LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt
seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Adventure Travel kann der
Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch
des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Kunde und der Dritte
Adventure Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
entstehenden Mehrkosten.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann Adventure Travel
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Adventure
Travel kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis Pauschal pro Person wie folgt berechnen:
bis zum 30. Tag
vor Reiseantritt 20%
ab dem 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
bei Nichtantritt 75%
Unbenommen bleibt
das Recht des Kunden, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ein geringerer
Schaden entstanden ist. Wir empfehlen hier dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
Auf abweichende Stornobedingungen, z.B. im Zusammenhang mit abweichenden
Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger, wird in den Leistungsbeschreibungen,
dem Internetangebot und der hierauf bezugnehmenden Buchungsbestätigung
hingewiesen. So können beispielsweise bei Linien- oder Chartertickets
nach Ticketausstellung besondere Stornosätze zum Tragen. kommen.
Diese können bis zu 100% betragen.
Bei Auflistung der Stornokosten der einzelnen Leistungsträger kann Adventure Travel in Funktion als Veranstalter auch für seine getätigten Aufwendungen Stornokosten ausweisen.
Das Recht des Kunden, Adventure Travel einen geringeren Entschädigungsanspruch
nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Falle unbenommen.
Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum
Abflug, gehen eventuell Adventure Travel entstehende Mehrkosten aufgrund
der Bemühungen, den Reisekunden an dessen Reiseziel zu bringen
oder weiterzubefördern, zu Lasten des Reisenden.
Umbuchungswünsche
des Reisekunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrage durch Neuanmeldung des Reisekunden
erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die
nur geringfügige Kosten verursachen.
7. VERSPÄTUNG/AUßERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Adventure Travel als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Adventure Travel
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Adventure Travel ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung
umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT/ABHILFE-VERLANGEN
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuelle Schäden gering zu halten. Den Reisenden trifft die
gesetzliche Obliegenheit, Adventure Travel einen aufgetretenen Mangel
anzuzeigen. Vor einer Kündigung (§ 651 e BGB) ist Adventure
Travel eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht
Abhilfe unmöglich ist oder von Adventure Travel verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Adventure
Travel nicht zu vertreten hat.
Vertragliche Ansprüche hat der Kunde gem. § 651 g I. BGB innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
ausschließlich bei Adventure Travel, Saarstr. 42, 55276 Dienheim,
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem
Vertrage enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Adventure
Travel die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Bei Reisen mit besonderen Risiken (z. B. Expeditionscharakter) übernimmt
Adventure Travel im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung, soweit
Adventure Travel nachweisen kann, daß Adventure Travel kein eigenes
Verschulden trifft.
Die vertragliche Haftung von Adventure Travel für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Adventure Travel für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
c) Für alle gegen Adventure Travel gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet Adventure Travel bei Sachschäden bis 4.100 EUR;
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
je Reisenden und Reise beschränkt.
Adventure Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in
der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen Adventure Travel ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt Adventure Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung Diese beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäcks. Sofern
Adventure Travel in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet
Adventure Travel nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt
Adventure Travel bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers
zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetztes.
10. ABTRETUNGS-/AUFRECHNUNGSVERBOT
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers
gegen Adventure Travel an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatten
und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche aus Zahlung des
vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären,
es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
11. REISEDOKUMENTE, PASS-, ZOLL- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Die Informationen über Bestimmungen von Pass, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
seines Urlaubslandes erhält der Kunde auf den Leistungsbeschreibungen,
dem Internetangebot und zusammen mit der hierauf bezugnehmenden Buchungsbestätigung.
Die Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige. Der
Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner
Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit
sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung
der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen,
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch
Adventure Travel bedingt sind.
12. VERSICHERUNGEN
Adventure Travel empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-und
Abbruchsversicherung, sowie bei Bedarf zusätzlich eine Kranken-
und Reisegepäckversicherung.
13. MIETE VON FAHRZEUGEN
Bei Anmietung von Fahrzeugen muss im vor Ort zu unterzeichneten Mietvertrag
jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll. Wird
ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz.
14. GÜLTIGKEIT DER PROSPEKTANGABEN
Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von Adventure
Travel über Leistungen, Programm, Termine, Abflugzeiten, Preise
und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen.
Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben
der Prospekte sind durch Adventure Travel bis zum Vertragsabschluss
jederzeit möglich. Der Kunde wird vor der Buchung über entsprechende
Änderungen informiert.
15. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. GERICHTSSTAND
Der Kunde kann Adventure Travel nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen von Adventure Travel ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen,
die ihren Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder
deren gewöhnlicher aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Erhebung der
Klage nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgebend.
Veranstalter:
Adventure Travel, Saarstr. 42, 55276 Dienheim
Telefon: (06133) 924403,
Telefax: (06133) 924427
e-mail: adventure.travel@t-online.de
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Kontakt:adventure.travel@t-online.de
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